Über BTHVN2020

2020 feiert Deutschland mit der ganzen Welt den 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven. In einem einzigartigen Schulterschluss haben sich die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn zur Errichtung der gemeinnützigen Beethoven Jubiläums GmbH zusammengefunden, die dieses bedeutende Jubiläum koordiniert und unter der Dachmarke BTHVN2020 kommuniziert.

Die Beethoven Jubiläums GmbH gründete sich am 1. Juli 2016 als Tochtergesellschaft der Stiftung Beethoven-Haus. Getragen von den vier Gebietskörperschaften hat sie den Auftrag, das Beethoven Jubiläumsjahr als nationales Ereignis mit internationaler Strahlkraft in regionaler Verankerung zu gestalten, zu fördern, zu koordinieren und zu verantworten. Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Weitergabe der für das Jubiläumsprogramm von der öffentlichen Hand bereitgestellten Projektmittel an qualifizierte Projektpartner. Seit dem 1. September 2017 konnten auf dieser Website Förderanträge für kulturelle Projekte im Jubiläumsjahr gestellt werden. Darüber hinaus initiiert und veranstaltet die GmbH eigene Projekte, die zur Profilierung des Festjahres beitragen.
Geleitet wird die Jubiläumsgesellschaft von ihrem kaufmännischen Geschäftsführer Ralf Birkner und ihrem künstlerischen Geschäftsführer Malte Boecker.

Ziele des Beethoven-Jubiläums sind zum einen die Vermittlung von Beethovens Werk sowie die Stärkung und Förderung innovativer Projekte, zum anderen die Steigerung der Bekanntheit Bonns als Beethoven-Stadt. Die Veranstaltungsvielfalt im Jubiläum bietet ganzjährig großartige Musikerlebnisse in unterschiedlichen Projektformen. In Konzerten, Ausstellungen, Opern, Tanz-, oder Theaterproduktionen, aber auch in Symposien und Bildungsprogrammen werden Beethovens Werke aus verschiedenster Perspektive beleuchtet:Von historisch-kritischen Aufführungen bis zu zeitgenössisch-künstlerischen Aktivitäten.

Förderfähige Projekte müssen sich auf Ludwig van Beethoven beziehen und sollten im Zeitrahmen des Jubiläums zwischen dem 16. Dezember 2019 und September 2021 im Gebiet von Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt auf der Region Bonn/Rhein-Sieg durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen wie Stiftungen und Vereine sowie sonstige juristische Personen mit Sitz in Deutschland. In insgesamt fünf Förderrunden konnten Anträge jeweils bis zum 30. September 2017, 31. März 2018, 30. September 2018, 31. März 2019 und 30. September 2019 gestellt werden.